FAQ

Fragen und Antworten

Haben Sie Fragen an uns? Wir werden diese gerne hier beantworten.

Auf jedem Fall. Gerade vor dem Hintergrund des aktuellen Marktzins und der jüngsten Strompreissteigerung ergibt sich leicht eine Rendite, die bei 6% liegt.

Auch Anlagen die nicht genau nach Süden ausgerichtet sind, sind auf Grund des aktuellen Preisniveaus interessant. Anlagen die nach Osten und Westen ausgerichtet sind, haben den Vorteil, dass die Tages-Ertragskurve in der Mittagszeit nicht zu hoch ist, und der erzeugte Strom so besser genutzt werden kann.

In der Regel liegt der Eigenverbrauch beim Einfamilienhaus mit Standartwerten, bei ca. 25 – 30 % bei Betrieb ohne Stromspeicher.

Bei normalen Standartwerten kann von einem Eigenverbrauch von ca 80% ausgegangen werden.

In solchen Fällen arbeiten wir genau auf den Kunden abgestimmte Energiekonzepte aus. 100% autark ist möglich.

Bei der Auswahl des Stromspeichers gibt es viele Faktoren zu berücksichtigen. Die wichtigsten Anforderungen sind die, die der Kunde selbst stellt. Der Fachmann sollte unter Zugrundelegung der Kundenanforderungen, das passende Produkt am Markt aussuchen.

Die Eigenverbrauchsregelung gilt ab dem 01.01.2009. Es gilt immer die zum Vertragsbeginn gültige EEG Regelung, die dem geschlossenen Einspeise Vertrag zugrunde liegt. Die Regelung gilt über den gesamten Einspeise Verlauf. Also in der Regel 20 Jahre.

Da die Module in einem String in Reihe geschaltet sind, fließt immer nur so viel Strom, wie das schwächste Glied ( verschattete Modul ) zulässt. Bereits durch eine Teilverschattung eines Moduls, im String, wird die Anlagenleistung reduziert.

Der Betrieb einer WKA ist je nach Bundesland Verordnung bis 10m Höhe genehmigungsfrei möglich. Bei der Montage auf dem Hausdach sollte nach unserer Erfahrung nicht über einen Rotordurchmesser von 1,60m hinausgegangen werden, da sich die Wind last und Vibrationen der WKA sehr negativ auf das Gebäude auswirken. Die Einspeisung erfolgt in der Regel ebenfalls über einen Bezugs- und Einspeisezähler.

Die Förderung der KFW wurde in diesem Jahr 2017 wieder neu aufgelegt. Zu berücksichtigen ist, dass bei der Inanspruchnahme die eingespeiste Leistung auf 50% reduziert wird. Eine Wirtschaftlichkeit der Inanspruchnahme sollte von Fall zu Fall berechnet werden. 

Navi­gation